Rechtsanwalt Haeseler

Arbeitsrecht, Baurecht, Familienrecht, Immobilienrecht

Immobilienrecht

Wenn es um Immobilien geht, sind juristische Probleme oft nicht weit entfernt. Daher unterstützen und vertreten wir alle Personen, die Bauvorhaben geplant haben oder anderweitig mit Immobilien in Berührung kommen. Für eine fachliche Beratung durch uns ist es unerheblich, ob Sie dabei als Käufer, Verkäufer, Bauträger, Entwickler von Immobilienfonds, Verwalter oder Sicherungsgeber beteiligt sind. Wer sich bereits beim Vertragsentwurf optimal beraten lässt, kann viele potenzielle Auseinandersetzungen proaktiv vermeiden.

Wenn es um das Vermakeln von Immobilien geht, beraten wir die Vertragsparteien eines Maklervertrages sowohl bei der Durchsetzung als auch bei der Abwehr von Ansprüchen sowie bei der Erstellung und Vermittlung von Miet- und Immobilienkaufverträgen.

Beim Kauf einer bereits errichteten Immobilie können Sie durch unsere Beratung Risiken vermeiden, die sich aus früherer Nutzung, den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen Nutzungsbeschränkungen ergeben. Darüber hinaus prüfen wir für Sie Vertragswerke zur Finanzierung einer Immobilie, um Sie vor Schaden durch die Unterzeichnung zu schützen. Dazu zählen Verträge über die Kreditgewährung und -sicherung, Bürgschaften, Grundschulden und Forderungsabtretungen.

Folgende Schwerpunkte betreuen wir für unsere Mandanten

  • Baurecht
  • Mietrecht
  • Nutzung von Immobilien
  • Behördliche Verfügungen
  • Immobilienverkauf
  • Immobilienverwertung
  • Grundschulden
  • Forderungsabtretung